Herzinfarktregister Brandenburg

Datenschutz des Registers

Die folgenden Informationen werden Ihnen einen Überblick über den Schutz Ihrer Daten sowie Ihre Rechte bezüglich der Teilnahme am epidemiologischen Herzinfarktregister (eHIRB) geben.

 

1. Einwilligung

Die Teilnahme am eHIRB basiert auf Ihrer freiwilligen Einwilligung.

Diese wird durch eine unserer Studienschwestern in schriftlicher Form eingeholt. Das Einverständnis zum Registereinschluss umfasst eine Zustimmung zur Kontaktaufnahme, Schweigepflichtsentbindung und anschließender Erhebung persönlicher oder medizinischer Daten beim niedergelassenen Hausarzt, Facharzt und beim Rettungsdienst.

 

2. Rechtliche Grundlagen:

Wir behandeln Ihre Daten mit der größten Sorgfalt und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit wurden in Absprache mit der Landesdatenschutzbeauftragten und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) entwickelt.

Zum Schutze Ihrer Patientenrechte werden die Rohdaten unter einer zu Ihnen gehörenden Zahl-Buchstaben-Kombination (Ihr Name wird ersetzt durch eine Kombination z.B. abc123) abgespeichert. Forschende Mitarbeiter erhalten keine personenidentifizierenden Informationen und können die medizinische Information nur einer „Zahl-Buchstaben-Kombination“ zuordnen. Lediglich die zuständige Studienschwester hat zum Zweck der Nachverfolgung und erneuten Kontaktaufnahme die Möglichkeit die persönlichen Daten zu erhalten.

 

3. Ihre Rechte

Recht auf Löschung (Recht auf „Vergessenwerden“)

Sie oder ein gesetzlicher Vertreter kann in schriftlicher Form jederzeit, ohne Angaben von Gründen und ohne daraus resultierende Nachteile für Sie, die Zustimmung zur Studienteilnahme widerrufen. Die personenidentifizierenden Daten werden folglich umgehend gelöscht und in eine anonymisierte Form überführt. Bei Widerruf der Einwilligung zur Nutzung der erhobenen Daten werden diese aus der Datenbank gelöscht. Ausnahme sind hier Daten, die bereits in anonymisierter Form in einen Auswertungsdatensatz überführt wurden.

Recht auf transparente Information und Auskunft

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Study Nurse der betreffenden Studienregion.

 

4. Datenverarbeitung

Die medizinischen Daten werden standardisiert nach einem Protokoll in einer elektronischen Datenbank namens SecuTrail® gespeichert. Die Datenbank ist durch einen sehr hohen Sicherheitsstandard gekennzeichnet und gegen technische Störungen sowie unbefugte Zugriffe gesichert.